Bakim Kontrolü Duisburg

Fristen für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflegegeldempfänger mit PflegegradBeratungseinsatz nach § 37.3Fristen
Pflegegrad Pflegegrad 31 x pro Halbjahr01.01. – 30.06 01.07. – 31.12
Pflegegrad 4 Pflegegrad 51 x pro Vierteljahr01.01 – 31.03 01.04 – 30.06 01.07 – 30.09 01.10 – 31.12
Pflegegrad 11 x pro Halbjahr möglich

Auf Wunsch erinnern wir Sie per Telefon oder Post termingerecht an den nächsten fälligen Beratungseinsatz.

ℹ️ Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die aufgrund eines durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anerkannten Pflegegrades Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen.

📅 Häufigkeit der Beratungseinsätze

  • Pflegegrad I, II, III → halbjährlich (alle 6 Monate)
  • Pflegegrad IV, V → vierteljährlich (alle 3 Monate)

✅ Unser Service für Sie

  • Wir führen diese Beratungseinsätze als zugelassener Pflegedienst zuverlässig durch.
  • Die Beratung wird schriftlich protokolliert und direkt an Ihre Pflegeversicherung weitergeleitet.
  • Auf Wunsch erinnern wir Sie telefonisch oder postalisch termingerecht an den nächsten Beratungseinsatz.
  • Die Kosten übernimmt Ihre Pflegeversicherung bei anerkanntem Pflegegrad.

❓ Wann wird das Pflegegeld gekürzt?

  • ❌ Wenn die vorgeschriebenen Beratungsbesuche nicht wahrgenommen werden
  • 🏥 Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten: Das Pflegegeld ruht ab dem 29. Tag
  • 👥 Bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege: Pflegegeld wird am ersten und letzten Tag voll, dazwischen zu 50 % gezahlt
  • 🌍 Bei Auslandsaufenthalt außerhalb der EU:
    • Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr bleibt der Anspruch bestehen
    • Bei längeren Aufenthalten ruht der Anspruch auf Leistungen der deutschen Pflegeversicherung

✨ Mit unseren Beratungseinsätzen sichern Sie sich Ihr Pflegegeld und stellen eine optimale Versorgung sicher.